Die Verbandsordnung des KommZB

Verbandsordnung für den Zweckverband zur Koordinierung der Eingliederungs- und der Kinder- und Jugendhilfe in Rheinland-Pfalz (KommZB)     Präambel Die Landkreise und die kreisfreien Städte sind örtliche Träger der Eingliederungshilfe für die in § 1 Abs. 1 des Landesgesetzes zur Ausführung des Neunten Buches Sozialgesetzbuch (AGSGB IX) genannten Leistungsberechtigten. Gemeinsam mit den großen kreisangehörigen Städten mit […]

Bekanntmachung der Feststellung der Verbandsordnung

„Bekanntmachung der Feststellung der Verbandsordnung des Zweckverbands zur Koordinierung der Eingliederungs- und der Kinder- und Jugendhilfe in Rheinland-Pfalz (KommZB) Die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion gibt hiermit gem. § 4 Abs. 5 des Landesgesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KomZG) vom 22.12.1982 (GVBI. S. 476) in der jeweils geltenden Fassung Folgendes bekannt: Aufgrund freier Vereinbarung und zustimmender Beschlüsse […]

Regionaler Dienstleister für Kommunen in der Eingliederungshilfe

Servicegedanke Im Fokus steht der Servicegedanke: Der KommZB übernimmt die professionelle Vorbereitung von Verträgen in der Eingliederungshilfe und prüft deren Umsetzung. So bleibt den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den rheinland-pfälzischen Kommunen mehr Zeit, um sich voll und ganz auf die direkte Arbeit mit den betroffenen Kindern  und Jugendlichen sowie deren Eltern zu konzentrieren.

Pressemitteilung 1. Verbandsversammlung

1. Verbandsversammlung des KommunalenZweckverbandes zur Koordinierung und Beratung derEingliederungshilfe und der Kinder- und Jugendhilfe(KommZB) Leitgedanke:„Die Leistungen sollen bei den Leistungsberechtigten ankommen.“ Am 25.06.2021 hat in der Alten Lokhalle in Mainz die erste Verbandsversammlungdes neuen Kommunalen Zweckverbandes zur Koordinierung und Beratung derEingliederungshilfe und der Kinder- und Jugendhilfe (KommZB) stattgefunden. Fast alle Mitglieder des Zweckverbandes hatten den […]

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