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Bekanntmachung vom 20.04.2022

Bekanntmachung
Vollzug des § 7 Abs. 1 S. 1 Ziff. 8 KomZG des Landesgesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KomZG) in Verbindung mit § 97 Abs. 1 und 3 der Gemeindeordnung (GemO) Rheinland-Pfalz

1. Auslage des Nachtragshaushaltsplans des Kommunalen Zweckverbandes zur Koordinierung und Beratung der Eingliederungshilfe und der Kinder- und Jugendhilfe (KommZB) für das Haushaltsjahr 2022 mit Anlagen zur Einsichtnahme.

2. Möglichkeit zur Erhebung von Einwendungen / Einreichung von Vorschlägen.

Der Entwurf des o.g. Haushalts wird den Mitgliedern der Verbandsversammlung parallel zu dieser Veröffentlichung zugeleitet. Er liegt während der allgemeinen Öffnungszeiten in der Geschäftsstelle des KommZB, Hindenburgstraße 32, 55118 Mainz, 3. OG, bis zur Beschlussfassung der Verbandsversammlung über den Haushalt aus.

Aufgrund der aktuellen Pandemiesituation ist der Zutritt zu den Gebäuden nur nach Terminvereinbarung gestattet. Aus diesem Grunde bitten wir um vorherige Anmeldung, telefonisch unter 06131 / 9264-0.

In besonderen Fällen wenden Sie sich gerne an die Ansprechpartner:innen für den KommZB unmittelbar. Die aktuellen Kontaktdaten finden Sie unter https://kommzb.de

Einwohner:innen können bis zum Ablauf des 31.05.2022 Einwendungen gegen den Entwurf des Nachtragshaushaltsplanes 2022 des Zweckverbandes zu Koordinierung der Eingliederungshilfe und der Kinder und Jugendhilfe erheben bzw. Vorschläge einreichen, adressiert an den
KommZB, Hindenburgstraße 32, 55118 Mainz.

Mainz, 20.04.2022
gez. Michael Ebling, Verbandsvorsteher

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