Bekanntmachung über die
Auslage des Entwurfs des Haushaltsplans 2023
des Kommunalen Zweckverbandes
zur Koordinierung und Beratung der Eingliederungshilfe und der Kinder- und Jugendhilfe in Rheinland-Pfalz
(KommZB)
Vollzug des § 7 Abs. 1 S. 1 Ziff. 8 des Landesgesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KomZG) in Verbindung mit § 97 Abs. 1 und 3 der Gemeindeordnung (GemO) Rheinland-Pfalz
- Auslage des Entwurfs des Haushaltsplans des Kommunalen Zweckverbandes zur Koordinierung und Beratung der Eingliederungshilfe und der Kinder- und Jugendhilfe (KommZB) für das Haushaltsjahr 2023 mit Anlagen zur Einsichtnahme
- Möglichkeit zur Erhebung von Einwendungen / Einreichung von Vorschlägen.
Der Entwurf des Haushalts wird den Mitgliedern der Verbandsversammlung parallel zu dieser Veröffentlichung zugeleitet. Er liegt während der allgemeinen Öffnungszeiten in der Geschäftsstelle des Kommunalen Zweckverbandes (KommZB), Hindenburgstraße 32, 55118 Mainz, 3.OG, bis zur Beschlussfassung der Verbandsversammlung über den Haushalt aus.
Wir bitten wir um vorherige Terminvereinbarung telefonisch unter 06131/9264-0.
Einwohner können bis zum Ablauf des 05.12.2022 Einwendungen gegen den Entwurf des Haushaltsplanes 2023 des Zweckverbandes zu Koordinierung der Eingliederungshilfe U18 und der Kinder und Jugendhilfe (KommZB) erheben bzw. Vorschläge einreichen, adressiert an den KommZB, Hindenburgstraße 32, 55118 Mainz.
Mainz, den 07.11.2022
gez.
Ralf Leßmeister
Landrat und Kommissarischer Verbandsvorsteher