Bekanntmachung über die
Auslage des Entwurfs des Haushaltsplans 2025
des Kommunalen Zweckverbandes zur Koordinierung und Beratung der Eingliederungshilfe und der Kinder- und Jugendhilfe in Rheinland-Pfalz (KommZB)
Vollzug des § 7 Abs. 1 S. 1 Ziff. 8 des Landesgesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KomZG) in Verbindung mit § 97 Abs. 1 und 3 der Gemeindeordnung (GemO) Rheinland-Pfalz
- Gemäß §97 Gemo ist der Haushaltsplan zur Einsicht für die Öffentlichkeit verfügbar zu machen.
- Wir weisen darauf hin, dass der Haushaltsplan 2025 in seinem gegenwärtigen Entwurfsstadium ab sofort in den Räumen des KommZB, Hindenburgstraße 12, 55118 Mainz, einzusehen ist zu den Bürozeiten 9.00 bis 17.00 Uhr.
- Es können Vorschläge und Einwendungen zum Haushaltsplan 2025 eingereicht werden bis zum 12. November 2024, ebenfalls an den KommZB.
Wir bitten um vorherige Terminvereinbarung telefonisch unter 06131/9264-0.
Mainz, den 23.10.2024
gez.
Ralf Leßmeister
Verbandsvorsteher und Landrat