Die Leistungen sollen bei den Leistungsberechtigten ankommen.

Kommunaler Zweckverband zur Koordinierung und Beratung der Eingliederungshilfe und der Kinder- und Jugendhilfe (KommZB)

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HINTERGRUND

Aus der Historie der KommZB-Gründung

Leitgedanke: „Die Leistungen sollen bei den Leistungsberechtigten ankommen.“
Die Aufgaben des KommZB ergeben sich aus der Verbandsordnung.

Mission

  • Unterstützung der Mitglieder bei Verhandlungen des Rahmenvertrages

  • Vertretung bei Verhandlung von Leistungs- und Vergütungsvereinbarungen

  • Prüfung der Umsetzung der Vereinbarung, insb. hinsichtlich Qualität und Wirtschaftlichkeit in den Einrichtungen und ambulanten Diensten

Vision

  • Weiterentwicklung der individuellen Hilfe

  • Entwicklung von Standards

  • Unterstützung der Verwaltungen im Bereich der Bedarfsermittlung nach ICF

  • Entwicklung der Fragen von Wirtschaftlichkeit, Qualität und insbesondere Wirksamkeit der Leistungen

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Ziel ist es, die Leistungen an den individuellen Bedürfnissen des behinderten Menschen auszurichten. Inklusion steht dabei im Vordergrund.

UNSERE ARBEIT

Themen

Eingliederungshilfe – EGH U18

Der Schwerpunkt der Arbeit des KommZB liegt zunächst in der Eingliederungshilfe

Zentrale Themen in der EGH U 18 sind:

Personenzentrierte Betrachtungsweise Förderung der Inklusion und des Abbaus von Teilhabehindernissen
Entwicklung, Beratung, Verhandlung und Prüfung

Kinder- und Jugendhilfe

Verhandlungsbegleitung zum Landesrahmenvertrag KiTa der Kinder- und Jugendhilfe

Schnittstellenthemen ergeben sich derzeit in diesem Bereich,

- IBE: Individuelle Bedarfsermittlung Rheinland-Pfalz (IBE RLP)
- ICF: Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit sind in der Internationalen Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit
- ICD-10: Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme
- Qualität und Qualitätsmanagement
- Sozialgesetzbuch (SGB) Neuntes Buch (IX)– Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen
- Sozialgesetzbuch (SGB) - Achtes Buch (VIII) - Kinder- und Jugendhilfe
- Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit der erbrachten Leistungen

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Dienstleistungen

Service

Bürgerservice

Haben Sie Fragen zur Arbeit des KommZB?

Sprechen Sie uns gerne direkt an!

Vergleichbarkeit

Für alle interessierten Bürger strebt der KommZB den Aufbau einer Datenbank an. 

Regionaler Dienstleister für
Kommunen in der Eingliederungshilfe U 18

Der KommZB ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und arbeitet insbesondere auf Basis der Regelungen des Landesgesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KomZG) und der Gemeindeordnung (GemO).

Der KommZB erfüllt die auf ihn von den rheinland-pfälzischen Trägern der Eingliederungshilfe und der Kinder- und Jugendhilfe übertragenen Aufgaben. 

Diese ergeben sich aus § 3 der Verbandsordnung.

 

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